Aktuelles Angebot für Endkunden

  • Unser Angebot ab 4 Dez. ’25

    Kombi-Angebot 2025+2026::

    Das Kombi-Angebot 2025 und 2026 gilt nur für Einzelfahrzeuge.
    85% vom Vermarktungserlös / mind. 220 € bis max. 350 € pro Fahrzeug 

    Die oben genannte Prämie ist ein Kommbinationsangebot für beide Jahre. Du erhältst 2 separate Vertragsbestätigungen und Auszahlungen für jedes Jahr. Der Betrag gilt pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug und ergibt sich aus beiden Jahren zusammengerechnet. Für unterjährig angemeldete Fahrzeuge erhältst du die CO2-Prämie anteilig.

    CO2-Prämie 2025

    Variante GRANIT:

    Fix zugesicherte Prämienhöhe mit Vorab-Deckung und vertraglicher Zuordnung eines Abnehmers aus der Mineralölindustrie.

    >> Einzel-Fahrzeug/e: 105 € pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug
    >> Fuhrparks ab 11 Fzg.: 110 €
    pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug
    >> Ladestellen: 6,3 Cent pro kWh
    nachgewiesenem Ladestrom

    Variante PROFIT:

    85% vom Vermarktungserlös mit zugesicherter Mindestprämie und begrenzter Maximalprämie.

    >> Einzel-Fahrzeug/e: Mind. 65 € bis max. 200 € pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug
    >> Fuhrparks ab 11 Fzg.: Mind. 65 € bis max. 200 €
    pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug
    >> Ladestellen: Mind. 5 Cent bis max. 12 Cent pro kWh
    nachgewiesenem Ladestrom

    Auszahlung ca. 5 Wochen nach Prüfung und Freigabe der Strommengen durch das Umweltbundesamt im Juli des Folgejahrs. Wenn nicht anders vereinbart, vergüten wir bei Ladestrom immer verbindlich die komplette vereinbarte Lademenge ( Ladestellenbesitzer: Aufpassen bei Knebelverträgen )

    Die oben angeführten Konditionen gelten für Online-Verträge basierend auf unseren AGB.

    CO2-Prämie 2026

    Variante PROFIT:

    85% vom Vermarktungserlös mit zugesicherter Mindestprämie und begrenzter Maximalprämie.

    >> Einzel-Fahrzeug/e: Mind. 90 € bis max. 200 € pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug
    >> Fuhrparks ab 11 Fzg.: Mind. 90 € bis max. 200 €
    pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug
    >> Ladestellen: Mind. 6 Cent bis max. 12 Cent pro kWh
    nachgewiesenem Ladestrom

    Auszahlung ca. 5 Wochen nach Prüfung und Freigabe der Strommengen durch das Umweltbundesamt ca. im August des Folgejahrs. Wenn nicht anders vereinbart, vergüten wir bei Ladestrom immer verbindlich die komplette vereinbarte Lademenge ( Ladestellenbesitzer: Aufpassen bei Knebelverträgen )

    Die oben angeführten Konditionen gelten für Online-Verträge basierend auf unseren AGB.