Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online Verträge
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CleanFuture GmbH für „Online Abschlüsse der CO2-Prämie für Österreich“ – Stand 13. Dez. 2024
1. Allgemeines
www.Co2Prämie.at ist eine Internet-Plattform, die von der CleanFuture GmbH betrieben wird (im Folgenden „wir“ oder „uns“ oder „CleanFuture“ bezeichnet). Wir bieten mit Co2Prämie.at Zulassungsbesitzern von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen und Betreibern von Elektro-Ladestellen die Möglichkeit, am Treibhausgas-Quotenhandel teilzunehmen und unsere CO2-Prämie zu erhalten (im Folgenden „Prämie“). Wir übernehmen die Vermarktung von Treibhausgas-Minderungen durch Strommengen, welche durch rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV) oder E-Ladestellen gemäß Kraftstoffverordnung (im Folgenden „KVO“) erzielt werden können (im Folgenden „THG-Quoten“ oder „Strommengen“). Diese Strommengen werden von sog. zielverpflichteten Unternehmen (im Folgenden „Abnehmer“) zur Anrechnung auf deren Einsparungsziele abgenommen. Auf eigene Rechnung oder im Auftrag von Abnehmern sammeln und verarbeiten wir die erforderlichen Daten und Nachweise und übermitteln diese an das Umweltbundesamt zur Prüfung. Außerdem handeln wir diese Strommengen mit Abnehmern und melden den Abschluss von solchen Verträgen an das Umweltbundesamt. Rechtliche Grundlage sind neben diesen AGB die Bestimmungen der österreichischen Kraftstoffverordnung 2012 („KVO“).
2. Anmeldung der Registrierung von E-Fahrzeugen oder Ladestellen
Um für Ihr Elektrofahrzeug oder Ihre E-Ladestelle eine Prämie erhalten zu können, melden Sie sich zunächst bei Co2Prämie.at an, um nähere Informationen über Sie und Ihre Elektrofahrzeuge oder E-Ladestellen für die Registrierung bekanntzugeben.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen. Füllen Sie alle Pflichtfelder im Registrierungsformular vollständig und wahrheitsgemäß aus. Für Firmen gilt, dass die im Namen des Unternehmens handelnde Person mit der Registrierung versichert, zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein. Wir behalten uns vor, die Angaben zu überprüfen und jederzeit Nachweise zu fordern (z.B. amtlicher Lichtbildausweis, bei Firmen einen Nachweis der Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis).
Zu registrierende Elektrofahrzeuge müssen in Österreich zugelassen sein. Wir benötigen in jedem Fall ein Foto oder einen Scan des Zulassungsscheins (Teil 1). Die Angaben darauf müssen gut lesbar sein. Sie können ein oder auch mehrere Elektrofahrzeuge registrieren.
Zu registrierende Ladestellen müssen sich in Österreich befinden und wir benötigen Angaben über deren Standort und Beschaffenheit sowie Nachweise über den mit der Ladestelle in E-Fahrzeuge geladenen Strom auf Einzelvorgangsebene. Das Umweltbundesamt unterscheidet hier in Nicht-Öffentliche, Halb-Öffentliche und Öffentliche Ladestellen. Diese Arten von Ladestellen haben jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und benötigen verschiedene Detailangaben und Nachweise (z.B. Fotos, Pläne, Genehmigungen). Grundlegend gilt für Ladestellen als Voraussetzung, dass diese zumindest eine MID-konforme oder genauere Strommesseinrichtung für jeden Ladepunkt sowie eine Möglichkeit zum Abruf eines Lademengennachweises auf Einzelvorgangsebene haben müssen. Öffentliche Ladestellen müssen im offiziellen Verzeichnis der E-Control Austria (https://www.ladestellen.at/ ) gelistet sein. Alle anderen Arten von Ladestellen sind bei geeigneten Voraussetzungen und Nachweisen ebenfalls registrierbar. Weitere Details dazu finden sich beim konkreten Registrierungsvorgang.
Sie dürfen ein Elektrofahrzeug oder eine E-Ladestelle nur dann bei uns registrieren, wenn Sie dieses Fahrzeug zuvor nicht schon bei einem anderen Anbieter für die Anrechnung der Strommengen/THG-Quote in Österreich angemeldet und eine Prämie (häufig auch THG-Prämie oder e-Prämie bezeichnet) dafür geltend gemacht haben.
Für die Abrechnung und Überweisung der Prämie ist eine Rechnungsanschrift und Bankverbindung erforderlich. Mit Ihrer Registrierung erklären Sie sich mit der Geltung der AGB einverstanden.
3. Prüfung Ihrer Unterlagen und Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit Ihnen kommt erst zustande, wenn wir Ihre Registrierungsanmeldung (=Vertragsangebot) erhalten und durch Übersendung einer Vertragsbestätigung in Textform (E-Mail) angenommen haben. Wir behalten uns vor, Ihr Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn im Zuge der Registrierung unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht oder die geforderten Nachweise nicht erbracht wurden. Wir werden Ihre Unterlagen in der Regel innerhalb von 2 Wochen prüfen und Sie danach über die Annahme oder Ablehnung Ihres Angebots informieren oder zusätzliche Unterlagen / Nachbesserungen von Ihnen anfordern. Sie sind mit der Registrierungsanmeldung an Ihr Vertragsangebot an uns gebunden bis zur Ausstellung einer Vertragsbestätigung oder einer Ablehnung Ihrer Registrierung durch uns.
CleanFuture ist an die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Konditionen 4 Wochen lang gebunden. Falls die Vorlage der geforderten Nachweise und Unterlagen im Rahmen der Unterlagenprüfung länger als 4 Wochen dauert, können sich unsere Konditionen ändern oder nicht mehr verfügbar sein. In diesem Fall werden wir Sie entsprechend informieren bzw. Ihnen die dann gültigen Konditionen anbieten.
Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.
Wir weisen Ihre Registrierung einem Kontingent zu, wodurch sich genaue Konditionen und die genaue Konstellation der Vertragspartner ergeben. Ihr Vertragspartner kann neben CleanFuture auch ein Abnehmer sein, in dessen Auftrag wir die Strommenge sammeln und den Vertrag für die jeweilige Periode errichten.
4. Vertragsgegenstand, Übertragung und Anrechnung von Strommengen
Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung von Rechten an Strommengen gemäß §7 KVO, die Sie als Antrieb für Elektrofahrzeuge geladen haben oder noch laden werden, entsprechend den Bestimmungen der Kraftstoffverordnung (KVO). Für ordnungsgemäß nachgewiesene und vom Umweltbundesamt bestätigte Strommengen erhalten Sie als Gegenleistung eine CO2-Prämie als Vergütung für jedes Kalenderjahr. Wir und der in der Vertragsbestätigung angeführte Abnehmer erhalten das Recht, diese Strommengen beim Umweltbundesamt einzureichen und anrechnen zu lassen und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Abnehmer (gemäß KVO zielverpflichtete Unternehmen) weiter zu übertragen. Außerdem können wir einzelne Rechte aus diesem Vertrag, insbesondere das Recht, die Strommengen beim Umweltbundesamt einzureichen und anrechnen zu lassen, an Dritte abtreten. Weiters können wir im Rahmen einer Vertragsübernahme diesen zur Gänze übertragen (gemäß KVO an andere Antragsberechtigte oder zielverpflichtete Unternehmen, welche selbst antragsberechtigt sind).
Sie erteilen hiermit Ihre Zustimmung, dass ein dritter Vertragspartner (gemäß KVO Antragsberechtigter) dem gegenständlichen Vertrag beitritt und somit neben CleanFuture sämtliche Rechte aus dem Vertrag geltend machen kann. Wir werden Sie entweder im Zuge des Vertragsabschlusses oder danach gesondert über einen allfälligen Vertragsbeitritt informieren und den Namen des beitretenden Vertragspartners bekannt geben. Sie stimmen weiters zu, dass auch im Falle einer Vertragsübernahme durch einen Dritten, CleanFuture die Schuld des Dritten zur Auszahlung der Prämie an Sie schuldbefreiend übernehmen kann.
5. Strommengen und Höhe der CO2-Prämie
Die Höhe der CO2-Prämie richtet sich nach den Angaben auf unserer Website. Alle genannten Preise verstehen sich – so weit nicht anders angeführt – in € (Euro) exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche nur bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen mit gültiger UID gemäß gesetzlicher Vorgaben noch hinzukommt.
Bei registrierten E-Fahrzeugen erhalten Sie für jedes Fahrzeug eine pauschale Strommenge von 1.500 kWh für die im gesamten betreffenden Kalenderjahr verbrauchte Strommenge angerechnet. Für Fahrzeuge, welche nicht während des gesamten Kalenderjahres auf Sie zugelassen waren, haben Sie lediglich Anspruch auf eine anteilige Strommenge. Bei registrierten E-Ladestellen richtet sich die Höhe immer nach den gemessenen Strommengen im jeweiligen Kalenderjahr. Für diese Strommengen muss ein geeigneter Nachweis der Lademenge vorgelegt werden.
Bei Verträgen über mehrere E-Fahrzeuge oder bei Ladestellen mit gemessenen Strommengen wird auf Basis Ihrer Angaben eine geschätzte Jahres-Strommenge vereinbart. Unsere Abnahme- und Vergütungszusage zu den vereinbarten Konditionen gilt nur bis zu dieser vereinbarten Menge. Darüberhinausgehende Strommengen werden nicht vergütet. Solche zusätzlichen Strommengen werden von CleanFuture trotzdem beim Umweltbundesamt eingereicht und abgewickelt. Falls CleanFuture für diese Zusatzmengen eine Verwertung gelingt, können wir Ihnen eine freiwillige Beteiligung am zusätzlichen Erlös von mind. 50 % anbieten, falls dies wirtschaftlich ist und der Betrag mehr als 5 % des ursprünglichen Auszahlungsbetrags und größer als 25 € ist. Bei Unterschreitung der gelieferten Strommenge, kommen folgende Abschläge bei der CO2-Prämie zur Geltung:
Unterschreitung von mehr als 5 % und bis zu 25 % | 10 % Abschlag |
Unterschreitung von mehr als 25 % und bis zu 50 % | 30 % Abschlag |
Unterschreitung von mehr als 50 % und bis zu 75 % | 50 % Abschlag |
Unterschreitung von mehr als 75 % | 80 % Abschlag |
Die CO2-Prämie wird nach der Prüfung und Akzeptanz Ihrer Unterlagen sowie Ausstellung einer Vertragsbestätigung durch uns, spätestens im Folgejahr nach der abschließenden Prüfung und Freigabe durch das Umweltbundesamt und der vollständigen Zahlung des Abnehmers an CleanFuture innerhalb von 14 Tagen auf die von Ihnen bekannt gegebene Kontoverbindung überwiesen.
Die Rechnungslegung erfolgt im Wege einer Gutschrift. Wir erstellen auf Grundlage Ihrer Angaben eine Gutschrift über die vereinbarte Prämie und übermitteln Ihnen die Gutschrift per E-Mail. Wenn Sie Unternehmer sind, verpflichten Sie sich, die Gutschriften unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und in Hinblick auf die umsatzsteuerlich relevanten Rechnungsmerkmale zu kontrollieren. Sollten die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit nach Prüfung durch das Umweltbundesamt nicht erfüllt sein, besteht kein Anspruch auf eine Prämie. In diesem Fall können wir eine bereits ausgezahlte Prämie zurückfordern. Wir sind nicht verpflichtet, ein Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Bescheid über die Anrechnung zu erheben.
6. Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag bzw. die Registrierung von E-Fahrzeugen oder Ladestellen gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Mit Ablauf des Kalenderjahres werden wir Ihnen eine Verlängerung in Form einer Erneuerung des Vertrags anbieten. Wenn Sie diese Verlängerung nicht annehmen, endet der bestehende Vertrag automatisch mit Ablauf des betroffenen Kalenderjahres. Im Zuge der Verlängerung müssen die dann gültigen Registrierungs-Voraussetzungen für das Kalenderjahr der Verlängerung erneut durch Sie bestätigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund beenden, wenn Sie keine Elektrofahrzeuge oder Ladestellen mehr auf unserer Plattform registriert haben.
Wir können den Vertrag ferner jederzeit aus wichtigem Grund beenden, wenn Sie bei der Registrierung unrichtige Angaben gemacht oder geforderte Nachweise nicht erbracht haben oder wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar machen. Weiters sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn wir aus uns nicht zurechenbaren Gründen nicht mehr in der Lage sind, den Verpflichtungen des Vertrags nachzukommen. Wir informieren Sie hierüber unverzüglich, nachdem wir Kenntnis von diesem Umstand erlangt haben.
Kündigungen haben grundsätzlich unter Angabe der Vertragsnummer in Textform zu erfolgen.
7. Kommunikation
CleanFuture wird vertraglich relevante Kommunikation per E-Mail unter Angabe der Vertragsnummer an die von Ihnen bekannt gegebene „E-Mail-Adresse zur Vertragskommunikation“ richten. Vertragsrelevante Kommunikation an uns richten Sie bitte immer schriftlich oder per E-Mail an co2praemie@cleanfuture.at unter Angabe der Vertragsnummer.
8. Mitteilung von Änderungen Ihrer Daten / Fahrzeuge / Ladestellen
Bitte informieren Sie uns umgehend unter Angabe der Vertragsnummer schriftlich oder per E-Mail an co2praemie@cleanfuture.at, wenn
- sich Ihre persönlichen bzw. Firmendaten (z.B. Name oder Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, UID)
- oder sich Ihre Bankverbindung ändert
- oder wenn Sie nicht mehr Zulassungsbesitzer eines registrierten Elektrofahrzeugs sind. In diesem Fall benötigen wir einen Nachweis über die Abmeldung des Elektrofahrzeugs
- oder wenn an Ihren registrierten Ladestellen relevante Veränderungen vorgenommen wurden (z.B. andere Hardware, andere (technische) Mitbetreiber, Änderung der Zugänglichkeiten – z.B. von nicht-öffentlich zu öffentlich)
9. Mitteilung vorläufige und endgültige Strommenge zum Jahresende
Sie müssen uns Ihre endgültigen Kundendaten, sowie die endgültigen Lademengennachweise und/oder Fahrzeugdaten mangelfrei bis spätestens 15. Jänner des Folgejahres übermitteln, damit Ihre Strommengen zur Einreichung beim Umweltbundesamt berücksichtigt werden können.
Für Verträge mit bis zu max. 10 Fahrzeugen, informieren Sie uns bitte umgehend, wenn eines der Fahrzeuge abgemeldet wurde. Für Verträge mit mehr als 10 Fahrzeugen oder Ladestellen mit mehr als 5.000 kWh geschätzter Jahresstrommenge sind Sie verpflichtet, uns umgehend mitzuteilen, wenn Ihnen bekannt wird, dass die tatsächliche Strommenge für das Gesamtjahr die geschätzte/vereinbarte Menge um mindestens 10 % über- oder unterschreiten könnte. Dies gilt insbesonders, wenn
- die Hochrechnung der tatsächlichen Lademengen für das Gesamtjahr abweicht
- oder Ladestellen deaktiviert / defekt wurden
- oder bei Fuhrparks, wenn geplante Anschaffungen von E-Fahrzeugen nicht stattfinden oder E-Fahrzeuge vorzeitig ausscheiden
Falls wir Sie in der zweiten Jahreshälfte auffordern, uns eine Aktualisierung Ihrer Fahrzeugdaten und/oder aktuelle Lademengennachweise zu übermitteln, sind sie verpflichtet, uns diese Unterlagen innerhalb von 2 Wochen bereitzustellen.
Kommen Sie den in diesem Punkt genannten Aktualisierungspflichten nicht nach, können daraus erhebliche Mehraufwände sowie Kosten und Probleme bei der Vermarktung und Zertifizierung der Strommengen durch das Umweltbundesamt entstehen und CleanFuture hat das Recht, die CO2-Prämie zu kürzen oder einzubehalten.
10. Exklusivität
Das Umweltbundesamt schreibt auf Basis der KVO vor, dass ein Begünstigter nur mit einem Antragsberechtigten / Antragsteller pro Kalenderjahr zusammenarbeiten darf.
Sie verpflichten sich, während der Vertragsdauer über die anrechenbaren Strommengen der bei uns registrierten Elektrofahrzeuge oder Ladestellen nicht anderweitig zu verfügen und exklusiv mit uns zusammen zu arbeiten.
Sie dürfen registrierte Elektrofahrzeuge oder Ladestellen daher nicht gleichzeitig bei einem anderen Anbieter registrieren, um eine weitere Prämie (oft auch e-Prämie, THG-Prämie, THG-Quote bezeichnet) oder sonstige geldwerte Vorteile für denselben Zeitraum dafür zu erhalten.
11. Datenschutz
Wir verarbeiten die im Zuge der Registrierung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art 6 Abs 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung https://www.Co2Prämie.at/datenschutz/.
12. Haftung
Eine Haftung unsererseits für Schadenersatzansprüche wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen, haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG ist unsere Haftung darüber hinaus der Höhe nach mit der vereinbarten Prämie beschränkt, soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare und Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern jedenfalls ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13. Änderungen der AGB
Diese AGB können gelegentlich angepasst werden. Die Änderungen werden für neu abzuschließende Verträge sofort wirksam. Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist auf unserer Website abrufbar. Wir behalten uns ferner das Recht vor, bestehende Verträge gemäß den nachfolgenden Bestimmungen anzupassen, soweit dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist. Für Verträge mit Verbrauchern gilt dies nur unter der weiteren Voraussetzung, dass die Änderungen Verbrauchern zumutbar sind und diese nicht unangemessen benachteiligen.
Über derartige Änderungen werden wir Sie rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der geplanten Änderungen in geeigneter Form informieren. Die Information kann auch per E-Mail erfolgen. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen außerordentlich kündigen. Kündigen Sie nicht, gehen wir davon aus, dass Sie mit den Änderungen einverstanden sind. Wir werden Sie gesondert auf diese Frist sowie auf den Umstand hinweisen, dass die Zustimmung zu den Änderungen mangels Kündigung als erteilt gilt.
14. Schlussbestimmungen
Wenn einzelne Teile dieser AGB unwirksam sind oder werden, dann bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB wirksam. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Österreich. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die EU-Kommission stellt auf ihrer Website eine Plattform zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher unter folgendem Internet-Link bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
CleanFuture GmbH
Josef Glanner Gasse 10
2511 Pfaffstätten
AUSTRIA