Unsere CO2-Prämie für Deine Ladestellen

Für Firmen und Privatpersonen, die E-Ladestellen betreiben
Wenn Du „intelligente“ Ladestationen mit zumindest MID-konformer Strommessung betreibst und Ladenachweise auf Einzelvorgangsebene abrufen kannst, lassen sich die gesamten Strommengen verwerten.
Unsere CO2-Prämie für Deine THG-Quote beträgt:
6,5 Ct/kWh [Details zum aktuellen Angebot]
Immer ein fairer Deal – ohne Kopfzerbrechen
Wir verkaufen Deine THG-Quote, die sich durch das Laden der Fahrzeuge ergibt, an Mineralölfirmen weiter und erzielen dabei einen Preis, der sich nach den Marktgegebenheiten in Österreich richtet. Du erhältst die im Angebot genannte CO2-Prämie – wenn nicht anders vermerkt – immer mit verbindlicher Abnahmezusage für die komplette vereinbarte Strommenge.
Auszahlung nach Prüfung durch das Umweltbundesamt
Die Auszahlung Deiner CO2-Prämie erfolgt auf Basis Deiner gesamten Jahreslademenge und nach Prüfung Deiner Unterlagen durch das Umweltbundesamt, welche bis Juli des Folgejahres dauert. Du erhältst Dein Geld danach einfach auf Dein Bankkonto überwiesen. Je größer die Menge und je länger Du unser Kunde bist, desto besser werden Deine Konditionen.
Einmal registrieren und jährlich kassieren
Du musst Deine Registrierung nur einmal jährlich bestätigen / erneuern. Wir melden uns bei Dir, wenn es an der Zeit dafür ist. So erhältst Du unsere CO2-Prämie Jahr für Jahr automatisch. Falls Du Deine Ladestelle oder Dein E-Fahrzeug verkaufst oder ersetzt, gibt uns bitte Bescheid.
Wichtiger Hinweis für Ladestellenbesitzer – keine Knebelverträge unterschreiben
Bei öffentlichen und auch halb-öffentlichen Ladestellen wird vom Umweltbundesamt derzeit eine Vereinbarung mit einem Dienstleister verlangt, um die Strommengen als Begünstigter geltend zu machen. Daher bieten Ladenetzanbieter ihren Kunden Vertragsergänzungen (gemischt mit einem Angebot für THG-Quoten) an, die den Dienstleister zum Begünstigten machen und so auf Dauer verhindern, dass ein anderes Angebot, als das vom Ladenetzanbieter für die Strommengen angenommen werden kann. Wir raten dringend davon ab, so eine Vereinbarung zu unterschreiben. Weitere Infos hier …