CO2-Prämie für Ladestellen ab 2500 kWh/Jahr

Für Firmen und private Betreiber von E-Ladestellen
Wenn Du Ladestationen mit MID oder ME-konformer Energiemessung betreibst und Einzelladenachweise aus der App/Software abrufen kannst, lassen sich die gesamten Strommengen verwerten.
» Fixe Höhe von 5,3 Ct/kWh
» Durch Abnehmer aus Mineralölbranche vorab gedeckt
» 100% Planungssicherheit für Deine CO2-Prämie
» Kein Vermarktungsrisiko – Dein Betrag steht sofort fest
» Flexible Höhe von 5-12 Ct/kWh
» 85% vom tatsächlichen Verkaufserlös gehen an Dich
» Fix zugesicherte Mindestprämie von 5 Ct/kWh
» Vermarktung an Mineralölbranche zu günstigem Zeitpunkt
Immer ein fairer Deal – ohne Kopfzerbrechen
Wir verkaufen Deine THG-Quote, die sich durch das Laden der Fahrzeuge ergibt, an Mineralölfirmen weiter und erzielen dabei einen Preis, der sich nach den Marktgegebenheiten in Österreich richtet. Du erhältst die im Angebot genannte CO2-Prämie – wenn nicht anders vermerkt – immer mit verbindlicher Abnahmezusage für die komplette vereinbarte Strommenge.
Auszahlung nach Prüfung durch das Umweltbundesamt
Die Auszahlung Deiner CO2-Prämie erfolgt auf Basis Deiner gesamten Jahreslademenge und nach Prüfung Deiner Unterlagen durch das Umweltbundesamt, welche bis Juli des Folgejahres dauert. Du erhältst Dein Geld danach einfach auf Dein Bankkonto überwiesen. Je größer die Menge und je länger Du unser Kunde bist, desto besser werden Deine Konditionen.
Einmal registrieren und jährlich kassieren
Du musst Deine Registrierung nur einmal jährlich bestätigen / erneuern. Wir melden uns bei Dir, wenn es an der Zeit dafür ist. So erhältst Du unsere CO2-Prämie Jahr für Jahr automatisch. Falls Du Deine Ladestelle oder Dein E-Fahrzeug verkaufst oder ersetzt, gibt uns bitte Bescheid.
Voraussetzungen und nötige Unterlagen
Alle Ladestellen müssen einen integrierten MID oder ME konformen Energiezähler haben.
>> Unterlagen bei allen Arten (NÖ, HÖ, ÖF) : SerienNr und genauer Modell || Foto vom Typenschild || Einzelladenachweis
>> Unterlagen zusätzlich bei HÖ+NÖ: Beleg für Betrieb der Ladestelle (z.B. Elektro-Inbetriebnahmeprotokoll || Foto der Ladestelle || Zulassungsscheine der zugeordneten Fahrzeuge
>> Unterlagen zusätzlich bei HÖ+ÖF: Begünstigtenvertrag falls Mitbetreiber vorhanden