Unsere CO2-Prämie für Deine Ladestellen

FAQ zur CO2-Prämie / THG-Quote für Ladestellen

Ab 2023 besteht die Möglichkeit für Ladestellenbetreiber bares Geld für Ihre Ladepunkte zu erhalten.

Durch eine Novelle der KVO im November 2022 bestehen nun zusätzliche Möglichkeiten für die Anrechnung von umweltfreundlichem Strom als Ersatz von klassischen Treibstoffen wie Benzin und Diesel. Für diese Strommengen bezahlen Mineralölfirmen Geld, um deren Ziele zur Treibhausgasreduktion zu erreichen – daher auch die Bezeichnung THG-Quote. Wir bündeln die Unterlagen vieler einzelner Privatpersonen und Firmen, führen die notwendige Zertifizierung und die Abwicklung mit dem Umweltbundesamt durch. Dann verkaufen wir diese Pakete an Mineralölfirmen und zahlen unseren Kunden ihre CO2-Prämie aus.

Die CO2-Prämie berechnet sich aus der Menge des geladenen Stroms in kWh. Dafür muss ein Nachweis aus einem geeigneten Stromzähler oder einem Abrechnungssystem erbracht werden. Der Preis variiert grundsätzlich je nach Marktlage (z.B. je nachdem wie viel der Einsparungsziele die Mineralölfirmen selbst erzielen und wie die gesetzliche Regelung für das jeweilige Jahr aussieht). Den aktuellen Preis bzw. unser Angebot an Dich findest Du bei der Registrierung.

Öffentliche Ladestationen ermöglichen das Aufladen an einer frei zugänglichen Ladesäule, wie sie beispielsweise von Stadtwerken oder einem Ladenetzwerk bereitgestellt werden. Hier kann man jederzeit sein Fahrzeug aufladen. Diese Ladestellen müssen im Ladestellenverzeichnis der E-control unter www.ladestellen.at eingetragen sein.

Halböffentliche Ladestationen sind nur für bestimmte Nutzergruppen (z.B. Kundenparkplätze vor einem Unternehmen oder Ladestationen in der Tiefgarage oder am Parkplatz eines Hotels), und/oder sind zeitlich nur begrenzt zugänglich. Außerdem müssen sie einem gewerblichen Zweck dienen.

Nicht-öffentliche Ladestationen (mit geeigneter Messeinrichtung) können von Firmen oder Privatpersonen betrieben werden und laden nur genau definierte Fahrzeuge auf, für die auch Unterlagen (Zulassungsschein) vorgelegt werden müssen.

Nicht-öffentliche Ladestationen (ohne geeigneter Messeinrichtung) sind einfache Wallboxen von Privatpersonen oder Firmen, welche nur für das Aufladen der eigenen Fahrzeuge gedacht sind. Für diese Situation registriere bitte Dein Fahrzeug statt der Ladestation.

Das klingt fast zu gut um wahr zu sein. Stimmt. Aber es gibt tatsächlich keinen Haken. Es entstehen Dir keinerlei Kosten. Wir behalten einen Teil des Verkaufserlöses ein und decken daraus unsere Kosten und unser Risiko. Deine einzige Verpflichtung besteht darin, uns zu informieren, wenn Du Deine Ladestation nicht mehr betreibst. Und Du kannst Dich pro Jahr immer nur bei einem Anbieter für Deine CO²-Prämie / THG-Quote anmelden und nicht bei mehreren.

Es ist völlig unerheblich ob Du und wie viel Du Deinen Kunden für den geladenen Strom berechnest. Es ist nur wichtig, dass am Ende des Jahres ein geeigneter Nachweis über die gesamte geladenen Strommenge an uns übermittelt wird.

Die Einreichung, welche wir für Dich beim Umweltbundesamt vornehmen, ist immer ab 1. Jänner des Folgejahres möglich. Für 2023 ist die Einreichung zwischen 01.01.2024 und 28.02.2024 möglich. Sobald das Umweltbundesamt die Prüfung (voraussichtlich im 2. Quartal) positiv abgeschlossen hat, erfolgt die Auszahlung per Bank-Überweisung auf Dein Konto. Deshalb musst Du bei der Registrierung Deine IBAN angeben.

Du kannst Deine CO2-Prämie grundsätzlich bis zum 31.12. jeden Kalenderjahres beantragen. Sie gilt dann trotzdem für das gesamte (bereits teilweise vergangene) Jahr.

TIPP: Aufgrund der Marktsituation könnten schon genug THG-Quoten am Markt sein, also am Besten so früh wie möglich registrieren.

Die gemessene Strommenge kann einmal pro Jahr beim Umweltbundesamt eingereicht werden. Unsere Vereinbarung gilt immer für das aktuelle Jahr. Wir erinnern Dich automatisch im nächsten Jahr und gestalten den Ablauf sehr einfach für Dich, so dass Du im Folgejahr nur mehr bestätigen musst, dass Du wieder Deine CO2-Prämie erhalten möchtest.

Ja natürlich. Sowohl mehrere Ladepunkte (Stecker) pro Ladestelle, als auch mehrere Ladestellen, falls Dein Unternehmen an verschiedenen Orten welche betreibt

Nein. In Österreich wird ein fixer Anteil an Ökostrom vom Umweltbundesamt angesetzt.