Firmenwagen zuhause laden & abrechnen
Wallbox-Kauf, Ladeleistung und steuerlich anerkannte Kostenverrechnung zwischen Dienstnehmer und Arbeitgeber – mit den aktuellen Werten kompakt erklärt.
Welche Ladeleistung?
Die Ladeleistung der Wallbox bestimmt, wie schnell der Akku Ihres Firmenwagens (hie mit 60kWh angenommen) aufgeladen wird. Relevant sind Akkugröße, verfügbarer Hausanschluss und tägliche Kilometerleistung.
Anmeldepflicht beachten: Wallboxen mit mehr als 3,7 kW müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden. Ab 11 kW ist in Österreich eine Anmeldung (z. B. Netz NÖ, Wien Energie, etc.) vor Inbetriebnahme verpflichtend. 22 kW benötigen in der Regel eine Genehmigung – Weitere Infos beim Netzbetreiber einholen.
Eigenkauf der Wallbox – Was gilt steuerlich?
Kauft der Dienstnehmer die Wallbox selbst und lädt damit den Firmenwagen, gibt es klare steuerliche Spielregeln – sowohl für die Anschaffungskosten als auch für die laufenden Stromkosten.
Kernregel: Wallbox-Kauf bis € 2.000 sachbezugsbefreit erstattbar
Die Installation einer Ladeeinrichtung (Wallbox) zu Hause kann vom Arbeitgeber bis zu einem Betrag von € 2.000 sachbezugsbefreit ersetzt werden – vorausgesetzt, es handelt sich um ein Elektro-Firmenfahrzeug und die Erstattung erfolgt zusätzlich zum regulären Arbeitslohn. Für den Arbeitgeber entstehen in diesem Rahmen keine Lohnnebenkosten.
Arbeitgeber (AG) kauft Wallbox
Der Arbeitgeber schafft die Wallbox an und installiert sie beim Dienstnehmer. Die Wallbox bleibt Firmeneigentum – Kosten für Kauf und Installation trägt das Unternehmen.
- Kein steuerpflichtiger Sachbezug für den Dienstnehmer
- Wallbox als Betriebsmittel voll absetzbar
- Klare Kostenhoheit beim Unternehmen
- Optimale Lösung bei mehreren Dienstfahrzeugen
Dienstnehmer (DN) kauft Wallbox
Schafft der Dienstnehmer die Wallbox auf eigene Kosten an, kann der Arbeitgeber die Anschaffungskosten bis zu € 2.000 sachbezugsbefreit erstatten. Kaufbeleg und Zweckwidmung müssen vorliegen.
- Steuerfreie Erstattung bis € 2.000 (Wallbox inkl. Installation)
- Darüber hinausgehende Kosten sind steuerpflichtiger Arbeitslohn
- Wallbox bleibt im Eigentum des Dienstnehmers
- Bei Dienstende: Eigentumsfrage vorab schriftlich klären
Installation & Elektrikerkosten
Die Installationskosten sind Teil der Gesamtinvestition. Bei AG-finanzierter Wallbox werden sie als Betriebsausgabe abgesetzt, bei DN-Eigeninvestition als Beleg für den Erstattungsanspruch.
- Anlage beim Netzbetreiber anmelden
- Rechnung auf den Arbeitgeber ausstellen lassen
- Förderungen prüfen (Klima- und Energiefonds)
- Installationsnachweis durch konzessionierten Elektriker
Dokumentation & Nachweis
Eine saubere Dokumentation schützt bei Lohnsteuerprüfungen. Folgende Unterlagen sollten jedenfalls vorhanden sein:
- Kaufrechnung (auf richtigen Rechnungsempfänger)
- Installationsnachweis des Elektrikerbetriebs
- Anmeldebestätigung des Netzbetreibers
- Schriftliche Vereinbarung zwischen AG und DN
Stromkosten verrechnen
Lädt ein Dienstnehmer seinen Firmenwagen zuhause, trägt er zunächst die Stromkosten selbst. Das Finanzamt erlaubt sowohl die Rückerstattung der tatsächlichen Kosten. Wichtig: Die Erstattung muss stets zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgen.
Nachweisliche kWh-Kosten (E-Control-Durchschnittspreis)
maximal 32,806 Cent/kWh – aktueller Wert 2026 laut BMF
Kann die geladene Strommenge eindeutig dem Firmenfahrzeug zugeordnet werden (z. B. per MID-zertifizierter Wallbox mit kWh-Zähler), erstattet der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei. Als Verrechnungspreis wird der von der E-Control ermittelte österreichische Durchschnittsstrompreis herangezogen – aktuell 32,806 Cent/kWh für 2026. Dieser Wert wird jährlich neu festgesetzt. Eine Abrechnung zum eigenen (günstigeren) Preis pro kWh ist ebenfalls möglich, erfordert aber einen zusätzlichen Nachweis.
Achtung: Die Monatspauschale (€ 30) ist ab 2026 ausgelaufen! Diese Übergangsregelung war ausdrücklich für 2023–2025 befristet. Ab 2026 benötigen Sie für eine steuerfreie Erstattung zwingend einen MID-konformen kWh-Zähler oder eine RFID-Trennung an der Wallbox. Rüsten Sie rechtzeitig nach, um die Steuerfreiheit nicht zu verlieren.
Steuerliche Behandlung im Überblick
Österreich (Stand 2025/2026) – was ist steuerfrei, was ist steuerpflichtig?
| Sachverhalt | Steuerlich | Hinweis |
|---|---|---|
| Sachbezug E-Firmenwagen (BEV) | 0 % Sachbezug | Vollständige Befreiung für reine E-Fahrzeuge |
| Laden am Betriebsstandort (Firmenwagen) | Steuerfrei | Kein geldwerter Vorteil für den Dienstnehmer |
| Laden am Betriebsstandort (Privat-PKW) | Steuerfrei | Auch für private E-Fahrzeuge des DN steuerfrei |
| Laden mit Ladekarte (öffentl. Stationen) | Steuerfrei | AG-Erstattung der Ladekartenkosten ist steuerfrei |
| Wallbox-Bereitstellung / Erstattung durch AG | Steuerfrei bis € 2.000 | Grenze gilt für Anschaffung + Installation gesamt |
| kWh-Kostenersatz Heimladen (bis E-Control-Satz) | Steuerfrei | 2026: 32,806 Ct/kWh – jährlich neu festgesetzt |
| Monatspauschale Heimladen (bis € 30) | Steuerfrei 2023–2025 | Befristete Regelung – ab 2026 nicht mehr anwendbar |
| Kostenersatz über E-Control-Satz hinaus | Steuerpflichtig | Übersteigender Anteil = steuerpflichtiger Arbeitslohn |
| Heimladen Privat-PKW – Erstattung durch AG | Steuerpflichtig | Gilt nur für Firmenwagen – Privat-PKW = Arbeitslohn |
| Privatanteil Strom ohne Trennung / Nachweis | Zu dokumentieren | RFID-Trennung oder Subzähler empfohlen |
Hinweis: Diese Übersicht dient zur allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerrechtliche Beratung. Für den konkreten Fall empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater oder das BMF-Lohnsteuerhandbuch (lohnsteuer.at).
Vom Kauf bis zur fertigen Abrechnung
In vier Schritten zur steuerlich sauberen Lösung.
Wallbox auswählen & Netzbetreiber kontaktieren
Wählen Sie eine Wallbox mit integriertem, geeichtem kWh-Zähler (MID-konform) und mindestens 11 kW. Vor der Installation: Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber und Prüfung des Hausanschlusses.
Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
Wer kauft die Wallbox? Welche Abrechnungsmethode gilt (kWh-Nachweis, Subzähler)? Welches Abrechnungsintervall? Eine klare Vereinbarung schützt beide Seiten bei Prüfungen.
Lademengen monatlich erfassen & dokumentieren
Zählerstand notieren oder per Wallbox-App als CSV exportieren. Bei RFID-Systemen wird der Firmenwagen-Anteil automatisch getrennt erfasst und protokolliert.
Kostenersatz einreichen & steuerfrei abrechnen
Monatliche Einreichung der kWh-Menge mit Beleg beim Arbeitgeber. Erstattung bis zum E-Control-Satz erscheint steuerfrei auf dem Gehaltszettel und wird als steuerfreier Durchlaufposten gebucht.
