Firmenwagen zuhause laden & abrechnen

Wallbox-Kauf, Ladeleistung und steuerlich anerkannte Kostenverrechnung zwischen Dienstnehmer und Arbeitgeber – mit den aktuellen Werten kompakt erklärt.

Welche Ladeleistung?

Die Ladeleistung der Wallbox bestimmt, wie schnell der Akku Ihres Firmenwagens (hie mit 60kWh angenommen) aufgeladen wird. Relevant sind Akkugröße, verfügbarer Hausanschluss und tägliche Kilometerleistung.

3,7 kW
Notlösung
ca. 15–20 Std. / 60 kWh
Schuko Nicht dauerhaft
7,4 kW
Standard Wallbox
ca. 8–9 Std. / 60 kWh
1-Phasig 32A Ungewöhnlich
Empfehlung
11 kW
Komfort Wallbox
ca. 5–6 Std. / 60 kWh
3-phasig 16A Beliebt
22 kW
Profi / Flotte
ca. 2–3 Std. / 60 kWh
3-phasig 32A Netzgenehmigung

Anmeldepflicht beachten: Wallboxen mit mehr als 3,7 kW müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden. Ab 11 kW ist in Österreich eine Anmeldung (z. B. Netz NÖ, Wien Energie, etc.) vor Inbetriebnahme verpflichtend. 22 kW benötigen in der Regel eine Genehmigung – Weitere Infos beim Netzbetreiber einholen.

Eigenkauf der Wallbox – Was gilt steuerlich?

Kauft der Dienstnehmer die Wallbox selbst und lädt damit den Firmenwagen, gibt es klare steuerliche Spielregeln – sowohl für die Anschaffungskosten als auch für die laufenden Stromkosten.

Kernregel: Wallbox-Kauf bis € 2.000 sachbezugsbefreit erstattbar

Die Installation einer Ladeeinrichtung (Wallbox) zu Hause kann vom Arbeitgeber bis zu einem Betrag von € 2.000 sachbezugsbefreit ersetzt werden – vorausgesetzt, es handelt sich um ein Elektro-Firmenfahrzeug und die Erstattung erfolgt zusätzlich zum regulären Arbeitslohn. Für den Arbeitgeber entstehen in diesem Rahmen keine Lohnnebenkosten.

Arbeitgeber (AG) kauft Wallbox

Der Arbeitgeber schafft die Wallbox an und installiert sie beim Dienstnehmer. Die Wallbox bleibt Firmeneigentum – Kosten für Kauf und Installation trägt das Unternehmen.

  • Kein steuerpflichtiger Sachbezug für den Dienstnehmer
  • Wallbox als Betriebsmittel voll absetzbar
  • Klare Kostenhoheit beim Unternehmen
  • Optimale Lösung bei mehreren Dienstfahrzeugen

Dienstnehmer (DN) kauft Wallbox

Schafft der Dienstnehmer die Wallbox auf eigene Kosten an, kann der Arbeitgeber die Anschaffungskosten bis zu € 2.000 sachbezugsbefreit erstatten. Kaufbeleg und Zweckwidmung müssen vorliegen.

  • Steuerfreie Erstattung bis € 2.000 (Wallbox inkl. Installation)
  • Darüber hinausgehende Kosten sind steuerpflichtiger Arbeitslohn
  • Wallbox bleibt im Eigentum des Dienstnehmers
  • Bei Dienstende: Eigentumsfrage vorab schriftlich klären

Installation & Elektrikerkosten

Die Installationskosten sind Teil der Gesamtinvestition. Bei AG-finanzierter Wallbox werden sie als Betriebsausgabe abgesetzt, bei DN-Eigeninvestition als Beleg für den Erstattungsanspruch.

  • Anlage beim Netzbetreiber anmelden
  • Rechnung auf den Arbeitgeber ausstellen lassen
  • Förderungen prüfen (Klima- und Energiefonds)
  • Installationsnachweis durch konzessionierten Elektriker

Dokumentation & Nachweis

Eine saubere Dokumentation schützt bei Lohnsteuerprüfungen. Folgende Unterlagen sollten jedenfalls vorhanden sein:

  • Kaufrechnung (auf richtigen Rechnungsempfänger)
  • Installationsnachweis des Elektrikerbetriebs
  • Anmeldebestätigung des Netzbetreibers
  • Schriftliche Vereinbarung zwischen AG und DN

Stromkosten verrechnen

Lädt ein Dienstnehmer seinen Firmenwagen zuhause, trägt er zunächst die Stromkosten selbst. Das Finanzamt erlaubt sowohl die Rückerstattung der tatsächlichen Kosten. Wichtig: Die Erstattung muss stets zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgen.

Nachweisliche kWh-Kosten (E-Control-Durchschnittspreis)

maximal 32,806 Cent/kWh – aktueller Wert 2026 laut BMF

Kann die geladene Strommenge eindeutig dem Firmenfahrzeug zugeordnet werden (z. B. per MID-zertifizierter Wallbox mit kWh-Zähler), erstattet der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei. Als Verrechnungspreis wird der von der E-Control ermittelte österreichische Durchschnittsstrompreis herangezogen – aktuell 32,806 Cent/kWh für 2026. Dieser Wert wird jährlich neu festgesetzt. Eine Abrechnung zum eigenen (günstigeren) Preis pro kWh ist ebenfalls möglich, erfordert aber einen zusätzlichen Nachweis.

  • Steuerfrei – kein Sachbezug, kein Lohnsteuerabzug
  • Voraussetzung: eindeutige kWh-Zuordnung zum Firmenwagen
  • MID-zertifizierter Zähler oder RFID-Wallbox empfohlen
  • Monatlicher kWh-Nachweis (z. B. CSV-Export aus Wallbox-App) als Beleg
  • E-Control-Wert wird jährlich aktualisiert – vor Jahresabrechnung prüfen

Achtung: Die Monatspauschale (€ 30) ist ab 2026 ausgelaufen! Diese Übergangsregelung war ausdrücklich für 2023–2025 befristet. Ab 2026 benötigen Sie für eine steuerfreie Erstattung zwingend einen MID-konformen kWh-Zähler oder eine RFID-Trennung an der Wallbox. Rüsten Sie rechtzeitig nach, um die Steuerfreiheit nicht zu verlieren.

Steuerliche Behandlung im Überblick

Österreich (Stand 2025/2026) – was ist steuerfrei, was ist steuerpflichtig?

Sachverhalt Steuerlich Hinweis
Sachbezug E-Firmenwagen (BEV) 0 % Sachbezug Vollständige Befreiung für reine E-Fahrzeuge
Laden am Betriebsstandort (Firmenwagen) Steuerfrei Kein geldwerter Vorteil für den Dienstnehmer
Laden am Betriebsstandort (Privat-PKW) Steuerfrei Auch für private E-Fahrzeuge des DN steuerfrei
Laden mit Ladekarte (öffentl. Stationen) Steuerfrei AG-Erstattung der Ladekartenkosten ist steuerfrei
Wallbox-Bereitstellung / Erstattung durch AG Steuerfrei bis € 2.000 Grenze gilt für Anschaffung + Installation gesamt
kWh-Kostenersatz Heimladen (bis E-Control-Satz) Steuerfrei 2026: 32,806 Ct/kWh – jährlich neu festgesetzt
Monatspauschale Heimladen (bis € 30) Steuerfrei 2023–2025 Befristete Regelung – ab 2026 nicht mehr anwendbar
Kostenersatz über E-Control-Satz hinaus Steuerpflichtig Übersteigender Anteil = steuerpflichtiger Arbeitslohn
Heimladen Privat-PKW – Erstattung durch AG Steuerpflichtig Gilt nur für Firmenwagen – Privat-PKW = Arbeitslohn
Privatanteil Strom ohne Trennung / Nachweis Zu dokumentieren RFID-Trennung oder Subzähler empfohlen

Hinweis: Diese Übersicht dient zur allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerrechtliche Beratung. Für den konkreten Fall empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater oder das BMF-Lohnsteuerhandbuch (lohnsteuer.at).

Vom Kauf bis zur fertigen Abrechnung

In vier Schritten zur steuerlich sauberen Lösung.

1

Wallbox auswählen & Netzbetreiber kontaktieren

Wählen Sie eine Wallbox mit integriertem, geeichtem kWh-Zähler (MID-konform) und mindestens 11 kW. Vor der Installation: Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber und Prüfung des Hausanschlusses.

2

Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Wer kauft die Wallbox? Welche Abrechnungsmethode gilt (kWh-Nachweis, Subzähler)? Welches Abrechnungsintervall? Eine klare Vereinbarung schützt beide Seiten bei Prüfungen.

3

Lademengen monatlich erfassen & dokumentieren

Zählerstand notieren oder per Wallbox-App als CSV exportieren. Bei RFID-Systemen wird der Firmenwagen-Anteil automatisch getrennt erfasst und protokolliert.

4

Kostenersatz einreichen & steuerfrei abrechnen

Monatliche Einreichung der kWh-Menge mit Beleg beim Arbeitgeber. Erstattung bis zum E-Control-Satz erscheint steuerfrei auf dem Gehaltszettel und wird als steuerfreier Durchlaufposten gebucht.

FAQ rund um Heimladen, Wallbox-Kauf und Abrechnung.

Ab 2026 ja – für eine steuerfreie kWh-Erstattung ist eine eindeutige Mengenzuordnung zum Firmenwagen verpflichtend. MID-zertifizierte (Measuring Instruments Directive) Wallboxen erfüllen diese Anforderung eichrechtlich. Bis Ende 2025 war ersatzweise die Monatspauschale von € 30 anwendbar. Aktuelle Modelle mit MID-Zähler: z. B. ABL eMH1, go-e Charger PRO, Fronius Wattpilot.

Die E-Control (österreichische Energie-Regulierungsbehörde) ermittelt jährlich den österreichischen Durchschnittsstrompreis für Haushalte. Dieser Wert dient als steuerlich anerkannter Verrechnungspreis für die Erstattung von Heimladestrom. Für 2026 beträgt er 32,806 Cent/kWh. Der Wert wird jährlich angepasst – prüfen Sie ihn vor der Jahresabrechnung auf e-control.at.

Nein. Die Monatspauschale von bis zu € 30 war ausdrücklich für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 als Übergangsregelung vorgesehen. Ab 2026 ist für eine steuerfreie Erstattung zwingend der Einzelnachweis der geladenen kWh erforderlich. Wer noch keine MID-Wallbox hat, sollte jetzt nachrüsten.

Wichtige Abgrenzung: Nur die Heimladekosten für das Firmenfahrzeug können steuerfrei erstattet werden. Erstattet der Arbeitgeber Heimladekosten für ein Privat-PKW des Dienstnehmers, ist das steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dienst- und Privatladung müssen klar getrennt werden – am einfachsten per RFID-Karte (eine pro Fahrzeug) oder zwei separate Wallboxen.

Ja. Die sachbezugsbefreite Erstattung der Anschaffungs- und Installationskosten einer Ladeeinrichtung ist auf € 2.000 begrenzt. Darüber hinausgehende Beträge sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. Die Grenze gilt für die Gesamtinvestition (Wallbox + Elektrikerinstallation). Holen Sie die Rechnung auf den Arbeitgeber aus – das vereinfacht die steuerliche Zuordnung.

Das sollte vorab in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt sein. Ist die Wallbox Firmeneigentum, kann der Arbeitgeber sie zurückfordern oder dem Dienstnehmer zum Zeitwert überlassen. Ist sie Eigentum des Dienstnehmers und die Kosten wurden erstattet, verbleibt sie beim Dienstnehmer. Eine allfällige Rückerstattungspflicht bei kurzem Dienstverhältnis sollte ebenfalls vorab vereinbart werden.

Das hängt davon ab, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Ist der Firmenwagen auf das Unternehmen zugelassen, kann das Unternehmen die THG-Quote geltend machen. Ist der Dienstnehmer Zulassungsbesitzer (z. B. bei Eigenleasing), kann dieser die Prämie beantragen. CO2Prämie.at bietet sowohl Einzelfahrzeug- als auch Fuhrparkregistrierung an.

Registriere Dich jetzt und erhalte Deine CO2-Prämie für Elektrofahrzeuge und/oder Ladestationen!