CO2-Prämie für Dein Elektrofahrzeug (Pauschale)

FAQ zur CO2-Prämie / THG-Quote für Elektrofahrzeuge (Pauschale)

Durch eine Novelle der KVO im November 2022 bestehen nun zusätzliche Möglichkeiten für die Anrechnung von umweltfreundlichem Strom als Ersatz von klassischen Treibstoffen, wie Benzin und Diesel. Für diese Strommengen bezahlen Mineralölfirmen Geld, um deren Ziele zur Treibhausgasreduktion zu erreichen – daher auch die Bezeichnung THG-Quote. Wir bündeln die Unterlagen vieler einzelner Privatpersonen und Firmen, führen die notwendige Zertifizierung und die Abwicklung mit dem Umweltbundesamt durch. Dann verkaufen wir diese Pakete an Mineralölfirmen und zahlen unseren Kunden ihre CO2-Prämie aus.

Die Höhe Deiner CO2-Prämie findest Du immer bei der Registrierung auf unserer Website und in der Vertragsbestätigung.

Hintergrund: Für Zulassungsbesitzer von Elektrofahrzeugen wird ein pauschaler Wert an jährlich geladener Strommenge (1500 kWh pro Jahr) angenommen und mit einem fixen durchschnittlichen ÖKO-Stromanteil bewertet. Der Preis pro kWh variiert grundsätzlich je nach Marktlage (je nachdem wieviel der Treibhausgas-Einsparungsziele die Mineralölfirmen selbst erzielen und wie die gesetzliche Regelung für das jeweilige Jahr aussieht).

Das klingt fast zu gut, um wahr zu sein. Stimmt. Aber es gibt tatsächlich keinen Haken. Es entstehen Dir keinerlei Kosten. Wir behalten einen Teil des Verkaufserlöses ein und decken daraus unsere Kosten und unser Risiko. Deine einzige Verpflichtung besteht darin, uns zu informieren, wenn Du Dein Auto vor Ende des Jahres verkaufst oder abmeldest. Und Du kannst Dich pro Jahr immer nur bei einem Anbieter für Deine CO2-Prämie / THG-Quote anmelden und nicht bei mehreren.

Die einzig relevante Voraussetzung ist, dass Du als Halter im Zulassungsschein eingetragen bist (Feld C1 im Zulassungsschein). Die dort aufscheinende Person oder Firma ist für den Erhalt der Prämie berechtigt. Bei geleasten Fahrzeugen ist das meistens auch der Fall. Es hängt aber vom Leasingvertrag ab – schau bitte einfach im Zulassungsschein im Feld C1 nach, ob Dein Name oder Deine Firma dort aufscheint. Falls Ja: Prämie gleich beantragen.
Die Registrierung ist für PKW und Busse (Fahrzeugklasse M) als auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge (Fahrzeugklasse L) möglich.
Die Fahrzeugklasse steht im Zulassungsschein in Feld J .

Das Fahrzeug muss ein rein batteriebetriebenes E-Fahrzeug (BEV) sein und es muss überwiegend an einer Ladestelle laden, die nicht schon die tatsächlich gemessenen Strommengen verwertet oder dafür geeignet ist. Also praktisch zuhause oder im Betrieb mit einem Ladekabel oder einer Standard-Wallbox (egal mit welchem Stromanbieter – für die Anrechnung wird immer der österreichische ÖKO-Strommix herangezogen).

Sonst wäre tatsächlich geladene Menge vom Betreiber der Ladestelle heranzuziehen – wenn Du selbst so eine Ladestelle mit Messmöglichkeit und Einzelladenachweis betreibst, findest Du hier mehr zu Ladestellen.

Nein – als Pauschale (also ohne Lademengennachweis) sind nur reine Elektrofahrzeuge (BEV) möglich. Falls Du jedoch eine geeignete Ladestelle hast, kannst Du die Ladestelle registrieren und so den gemessenen Ladestrom geltend machen. Dort sind auch Hybridfahrzeuge möglich. Mehr dazu findest Du bei Ladestellen.

Die Einreichung, welche wir für Dich beim Umweltbundesamt vornehmen, ist immer im Jänner und Februar des Folgejahres möglich. Im März des Folgejahres erfolgt die Prüfung und Bereinigung von Doppeleinreichungen. Ab April prüft das Umweltbundesamt bis ca. Juli alle Unterlagen inhaltlich. Sobald das Umweltbundesamt die Prüfung positiv abgeschlossen hat, erfolgt die Auszahlung per Bank-Überweisung auf Dein Konto. Deshalb musst Du bei der Registrierung Deine IBAN angeben.

Du kannst Deine CO2-Prämie grundsätzlich bis zum 31.12. jeden Kalenderjahres beantragen. Sie gilt dann trotzdem für das gesamte (bereits teilweise vergangene) Jahr, sofern das Fahrzeug schon auf Dich oder Deine Firma zugelassen war.

TIPP: Aufgrund der Marktsituation könnten schon genug THG-Quoten am Markt sein, also am Besten so früh wie möglich registrieren.

Die Strommenge kann einmal pro Jahr bei der Behörde (Umweltbundesamt) eingereicht werden. Unsere Vereinbarung gilt immer für das aktuelle Jahr. Wir erinnern Dich automatisch im nächsten Jahr und gestalten den Ablauf sehr einfach für Dich, so dass Du im Folgejahr nur mehr bestätigen musst, dass Du das Fahrzeug noch besitzt und wieder Deine CO2-Prämie erhalten möchtest.

Ja natürlich. Wenn auf Dich als Person oder auf Deine Firma mehrere Fahrzeuge zugelassen sind, dann kann die Prämie für jedes dieser Fahrzeug beantragt werden.