Unser Angebot ab 4 Dez. ’25

Kombi-Angebot 2025+2026::

Das Kombi-Angebot 2025 und 2026 gilt nur für Einzelfahrzeuge.
85% vom Vermarktungserlös / mind. 220 € bis max. 350 € pro Fahrzeug 

Die oben genannte Prämie ist ein Kommbinationsangebot für beide Jahre. Du erhältst 2 separate Vertragsbestätigungen und Auszahlungen für jedes Jahr. Der Betrag gilt pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug und ergibt sich aus beiden Jahren zusammengerechnet. Für unterjährig angemeldete Fahrzeuge erhältst du die CO2-Prämie anteilig.

CO2-Prämie 2025

Variante GRANIT:

Fix zugesicherte Prämienhöhe mit Vorab-Deckung und vertraglicher Zuordnung eines Abnehmers aus der Mineralölindustrie.

>> Einzel-Fahrzeug/e: 105 € pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug
>> Fuhrparks ab 11 Fzg.: 110 €
pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug
>> Ladestellen: 6,3 Cent pro kWh
nachgewiesenem Ladestrom

Variante PROFIT:

85% vom Vermarktungserlös mit zugesicherter Mindestprämie und begrenzter Maximalprämie.

>> Einzel-Fahrzeug/e: Mind. 65 € bis max. 200 € pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug
>> Fuhrparks ab 11 Fzg.: Mind. 65 € bis max. 200 €
pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug
>> Ladestellen: Mind. 5 Cent bis max. 12 Cent pro kWh
nachgewiesenem Ladestrom

Auszahlung ca. 5 Wochen nach Prüfung und Freigabe der Strommengen durch das Umweltbundesamt im Juli des Folgejahrs. Wenn nicht anders vereinbart, vergüten wir bei Ladestrom immer verbindlich die komplette vereinbarte Lademenge ( Ladestellenbesitzer: Aufpassen bei Knebelverträgen )

Die oben angeführten Konditionen gelten für Online-Verträge basierend auf unseren AGB.

CO2-Prämie 2026

Variante PROFIT:

85% vom Vermarktungserlös mit zugesicherter Mindestprämie und begrenzter Maximalprämie.

>> Einzel-Fahrzeug/e: Mind. 90 € bis max. 200 € pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug
>> Fuhrparks ab 11 Fzg.: Mind. 90 € bis max. 200 €
pro ganzjährig zugelassenem Fahrzeug
>> Ladestellen: Mind. 6 Cent bis max. 12 Cent pro kWh
nachgewiesenem Ladestrom

Auszahlung ca. 5 Wochen nach Prüfung und Freigabe der Strommengen durch das Umweltbundesamt ca. im August des Folgejahrs. Wenn nicht anders vereinbart, vergüten wir bei Ladestrom immer verbindlich die komplette vereinbarte Lademenge ( Ladestellenbesitzer: Aufpassen bei Knebelverträgen )

Die oben angeführten Konditionen gelten für Online-Verträge basierend auf unseren AGB.

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