Verlängerung CO2-Prämie für Ladestellen

Ladestellen Verlängerung

Verlängerung / Erneuerung des CO2-Prämie Vertrags

Falls bei Deinen Ladestellen keine oder nur geringfügige Änderungen passiert sind bzw. passieren, kann für das Folgejahr eine vereinfachte Registrierung stattfinden.


Die CO2-Prämie für Deine THG-Quote beträgt: 80% vom Vermarktungserlös / Warteliste – Du hast kein Risiko
Aktuell sind die gesicherten Kontingente leider ausgeschöpft und wir können Dir im Moment keine verbindliche Zusicherung für eine Prämie geben. Es macht aber trotzdem Sinn, sich jetzt zu registrieren, denn sobald die Marktsituation sich im Laufe des Jahres wieder ändert, kommst Du mit Deiner THG-Quote sofort zum Zug. [Unser Angebot im Detail]
Die CO2-Prämie für Deine THG-Quote beträgt: 7 Cent pro kWh. [Unser Angebot im Detail]
Die CO2-Prämie für Deine THG-Quote beträgt: 5 Cent pro kWh. [Unser Angebot im Detail]
Die CO2-Prämie für Deine THG-Quote beträgt: 7 Cent pro KWh bzw. 7,5 Cent inkl. Loyalitätsbonus (gilt nur bis 31. Jan 25)
Den Loyalitätsbonus erhältst Du, wenn Du Anfang 2026 ebenfalls die CO2-Prämie für Deine Ladestellen abschließt. [Unser Angebot im Detail]

Begünstigte/r


Registrierte Ladestellen / Ladepunkte


NEUE Nicht-Öffentliche Ladepunkte:

Bei Nicht-Öffentlichen Ladestellen müssen immer die gleichen Fahrzeuge laden. Diese Fahrzeuge müssen auch angeführt und mittels Zulassungsschein nachgewiesen werden. Falls die technischen Kriterien (MID konforme Messeinrichtung  & Einzelladenachweis) für die Ladestelle nicht zutreffen (z.B. bei einfachen Wallboxen) registriere bitte statt der Ladestelle Dein Fahrzeug


Als Nachweis für die geladenen Strommengen ist ein Datenexport aller Ladevorgänge im registrierten Jahr notwendig, auf dem jede einzelne Ladevorgang ersichtlich ist.  Außerdem ist der Export einer Ladestationsübersicht empfehlenswert (mit Details zu Leistung und Koordinaten)  

Diese Dateien können normalerweise aus dem Softwaresystem des Ladesystemanbieters als XLS oder CSV heruntergeladen werden: 
> Ladevorgänge:  findet man normalerweise als SESSIONS oder SITZUNGEN
> Ladestationen:  findet man normalerweise STATIONS 

Der endgültige Ladenachweis muss zwischen dem 31.12. und dem 15.01. nochmals erstellt und an CO2Prämie.at übermittelt werden

NEUE Halb-Öffentliche Ladepunkte:

Halb-Öffentliche Ladestellen (z.B. bei Hotels, Geschäften oder Restaurants) müssen keinen Eintrag im Ladestellen.at Verzeichnis haben, aber einem gewerblichen Zweck dienen. Die Nutzung ist eingeschränkt auf einen bestimmten Kreis an Personen/Fahrzeugen und nicht öffentlich zugänglich. Eine feste Zuordnung zu den dort ladenden Fahrzeugen ist nicht erforderlich, da verschiedene (und nicht immer die gleichen) Fahrzeuge dort laden. 


Als Nachweis für die geladenen Strommengen ist ein Datenexport aller Ladevorgänge im registrierten Jahr notwendig, auf dem jede einzelne Ladevorgang ersichtlich ist.  Außerdem ist der Export einer Ladestationsübersicht empfehlenswert (mit Details zu Leistung und Koordinaten)  

Diese Dateien können normalerweise aus dem Softwaresystem des Ladesystemanbieters als XLS oder CSV heruntergeladen werden: 
> Ladevorgänge:  findet man normalerweise als SESSIONS oder SITZUNGEN
> Ladestationen:  findet man normalerweise STATIONS 

Der endgültige Ladenachweis muss zwischen dem 31.12. und dem 15.01. nochmals erstellt und an CO2Prämie.at übermittelt werden

NEUE Öffentliche Ladepunkte:

Öffentliche Ladestellen müssen einen Eintrag im Öffentlichen Ladestellen Verzeichnis Ladestellen.at der E-Control Österreich haben und damit auch eine EVSE-ID, welche bei der Registrierung angegeben werden muss. Diese Ladestellen müssen öffentlich zugänglich sein.


Als Nachweis für die geladenen Strommengen ist ein Datenexport aller Ladevorgänge im registrierten Jahr notwendig, auf dem jede einzelne Ladevorgang ersichtlich ist.  Außerdem ist der Export einer Ladestationsübersicht empfehlenswert (mit Details zu Leistung und Koordinaten)  

Diese Dateien können normalerweise aus dem Softwaresystem des Ladesystemanbieters als XLS oder CSV heruntergeladen werden: 
> Ladevorgänge:  findet man normalerweise als SESSIONS oder SITZUNGEN
> Ladestationen:  findet man normalerweise STATIONS 

Der endgültige Ladenachweis muss zwischen dem 31.12. und dem 15.01. nochmals erstellt und an CO2Prämie.at übermittelt werden

Zugeordnete Fahrzeuge (Nicht-Öffentliche Ladestelle/n)

Es ist wichtig, dass die der Ladestelle zugeordneten Fahrzeuge korrekt angegeben werden, um die Lademengen zu plausibilisieren bzw. zu erklären. 


Zugeordnete Fahrzeuge (Halb-Öffentliche Ladestelle/n)

Bei Halb-Öffentlichen Ladestellen müssen alle Elektro-Fahrzeuge angegeben werden, die auf den Begünstigen zugelassen sind (Das dürfen auch 0 Fahrzeuge sein, wenn eine Erklärung vorliegt, warum Ladestellen ohne Fahrzeuge vorhanden sind)


Bitte gehe zum nächsten Schritt. Dort kannst du Änderungen, Abmeldungen und neue Fahrzeuge bekannt geben.
Ab- oder Ummeldungen von bestehenden Fahrzeugen:

Ein bestehendes Fahrzeug ist über die FIN definiert. Ändert sich z.B. nur das Kennzeichen, ist es eine Änderung eines bestehenden Fahrzeugs. 

WICHTIG: Die Zulassungsscheine müssen TEIL 1 sein und wir benötigen zwingend die Vorder- sowie die Rückseite, wir dürfen keine TEIL 2 Zulassungsscheine annehmen.

Beispiele für gültige Dokumente

 
Neue bzw. zusätzliche Fahrzeuge / Zulassungsscheine:

Ein neues Fahrzeug hat eine FIN, die bisher noch nicht vorhanden war. Es ist egal ob es sich um Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge handelt.

WICHTIG: Die Zulassungsscheine müssen TEIL 1 sein und wir benötigen zwingend die Vorder- sowie die Rückseite, wir dürfen keine TEIL 2 Zulassungsscheine annehmen.

Beispiel für gültige Papier- oder Scheckkarten Zulassungsschein TEIL 1 Formate:

Bitte gib eine möglichst genaue Schätzung der gesamten Lademenge (von allen Ladestellen) an Strom in kWh für das Gesamtjahr an. Die Gesamtjahresmenge muss mind. 1000 kWh betragen.  Bei deutlich zu hohen Schätzungen kann es zu Abschlägen bei deiner CO2-Prämie durch Unterschreitung gemäß AGB kommen. 

Regelung des Begünstigten bei Halb-Öffentlichen und Öffentlichen Ladestellen

WICHTIG: Wir benötigen für  jedes Jahr einen gültigen Vertrag zur Klärung der Begünstigtenrolle mit den aktuellen Mitbetreiber/n.
Falls die öffentlichen oder halb-öffentlichen Ladestellen einen Mitbetreiber haben (technisch, wirtschaftlich oder rechtlich), muss dem Umweltbundesamt ein Vertrag vorgelegt werden, welcher zwischen den Beteiligten regelt, welche Partei zum Begünstigten für die THG-Quote wird. Bitte ‚Vertrag zur Klärung…‘ wählen.


Hinweis: Bei Ladestellen, welche im öffentlichen Register Ladestellen.at eingetragen sind, ist zu beachten, dass dort ebenfalls ein Betreiber steht, der möglichweis im Widerspruch zu Deiner Angabe stehen und damit zur Ablehnung beim UBA führen könnte.

Die Registrierung zur CO2-Prämie erfolgt für das Kalenderjahr
Ein endgültiger Ladenachweis muss zwischen dem 31.12. und dem 15.01. nochmals erstellt und an CO2Prämie.at übermittelt werden!